Reparaturbonus – Staat zahlt Handyreparatur zu 50% (kaputtes Display)

Reparaturbonus Förderprogramm – Handyreparatur zu 50% erstattet (Screenshot SAB)
Mit dem Förderprogramm „Reparaturbonus“ will der Freistaat Sachsen die Reparatur privat genutzter defekter Elektro- und Elektronikgeräte unterstützen und zahlt Bürgern einen Teil der Reparatur. Gefördert werden etwa bei einem defekten Kühlschrank, Tablet, Fernseher oder einer Handyreparatur (z.B. kaputtes Display) 50 Prozent des Rechnungsbetrags bis zu einer Höhe von maximal 200 Euro. Die Abwicklung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank SAB.
www.sab.sachsen.de/reparaturbonus

Rahmenbedingungen für den Reparaturbonus

    Voraussetzung für die Förderung

  • Privatperson mit Hauptwohnsitz in Sachsen über 18 Jahre
  • Auftragsdatum nach dem 03.11.2023
  • förderfähiges Gerät (siehe Übersicht bei der SAB)
  • teilnehmende Reparaturwerkstatt (siehe Partner Liste)
  • Rechnungsbetrag beträgt mindestens 75 Euro Brutto
  • maximal zwei Förderanträge pro Jahr

Sind die Bedingungen erfüllt und der Antrag online bei der sächsischen Aufbaubank eingereicht wird ein anteiliger Zuschuss von bis zu 50 Prozent des Rechnungsbetrages gewährt. Der Förder-Höchstbetrag liegt je Reparatur bei maximal 200 EUR. Es werden nur erfolgreiche Reparaturen gefördert. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Durchführung der Reparatur und Bezahlung der Rechnung. Ziel des Förderprogramms ist erhöhte Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, indem Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Elektrogeräten geschaffen werden.

Rechenbeispiel Handyreparatur: Bei einem iPhone 15 mit kaputten Display würde die Handyreparatur direkt bei Apple 339 Euro kosten. Sofern eine am Förderprogramm teilnehmende Fachwerkstatt den gleichen Preis ansetzt, übernimmt der Freistaat Sachsen hier 169,50 Euro der Handyreparatur-Kosten. Übrigens: Wo das Handy gekauft wurde spielt keine Rolle (50% Kostenübernahme auch bei Kauf online bei Amazon, Media Markt und Co. außerhalb Sachsens).

Reparaturbonus nur in Sachsen mit 1 Million Budget

Das Förderprogramm „Reparaturbonus“ ist auf Initiative der sächsischen Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entstanden und am 3. November 2023 in Kraft getreten. In Anspruch nehmen können den Reparaturbonus ausschließlich Bürger in Sachsen. Das Gesamtbudget liegt bei 1 Million Euro wovon am 13.03.2014 bereits rund 60 Prozent (597.690 EUR) vergeben war. Wer der Förderprogramm in Anspruch nehmen möchte um sein Handy, Fernseher oder Kühlschrank reparieren zu lassen sollte sich also beeilen.

Weitere Quellen:

Förderrichtlinie Sachsen

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"