Reparaturbonus – Staat zahlt Handyreparatur zu 50% (kaputtes Display)
www.sab.sachsen.de/reparaturbonus
Rahmenbedingungen für den Reparaturbonus
- Privatperson mit Hauptwohnsitz in Sachsen über 18 Jahre
- Auftragsdatum nach dem 03.11.2023
- förderfähiges Gerät (siehe Übersicht bei der SAB)
- teilnehmende Reparaturwerkstatt (siehe Partner Liste)
- Rechnungsbetrag beträgt mindestens 75 Euro Brutto
- maximal zwei Förderanträge pro Jahr
Voraussetzung für die Förderung
Sind die Bedingungen erfüllt und der Antrag online bei der sächsischen Aufbaubank eingereicht wird ein anteiliger Zuschuss von bis zu 50 Prozent des Rechnungsbetrages gewährt. Der Förder-Höchstbetrag liegt je Reparatur bei maximal 200 EUR. Es werden nur erfolgreiche Reparaturen gefördert. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Durchführung der Reparatur und Bezahlung der Rechnung. Ziel des Förderprogramms ist erhöhte Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, indem Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Elektrogeräten geschaffen werden.
Reparaturbonus nur in Sachsen mit 1 Million Budget
Das Förderprogramm „Reparaturbonus“ ist auf Initiative der sächsischen Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entstanden und am 3. November 2023 in Kraft getreten. In Anspruch nehmen können den Reparaturbonus ausschließlich Bürger in Sachsen. Das Gesamtbudget liegt bei 1 Million Euro wovon am 13.03.2014 bereits rund 60 Prozent (597.690 EUR) vergeben war. Wer der Förderprogramm in Anspruch nehmen möchte um sein Handy, Fernseher oder Kühlschrank reparieren zu lassen sollte sich also beeilen.